Allgemeine Geschäftsbedingungen von "42-Artworx"
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebenden und dem Auftragnehmer, im Folgenden als "42-Artworx" bezeichnet.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Auftraggebenden ein Angebot von "42-Artworx" annehmen. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen.
3. Leistungsumfang
"42-Artworx" bietet eine kostenfreie Online-Beratung an, die mögliche Szenarien und Wünsche der Auftraggebenden durchspielt. Auf Grundlage dieses Gesprächs erhalten die Auftraggebenden ein unverbindliches Angebot und einen Vertrag. Nach Unterschreiben des Vertrags folgt die entgeltliche Entwurfsarbeit (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Punkt 4). Spätestens zwei Wochen vor Auftragsdurchführung werden 30% des Honorars fällig, um Kosten, wie Material etc. vorab decken zu können. Nach diesen Schritten führen die Künstler*innen den Auftrag durch.
4. Honorar
Der künstlerische/ grafische Entwurf (oder Konzept) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine einheitliche Leistung.
In dieser sind drei Entwurfsschleifen vorgesehen, sprich die Auftraggebenden haben nach Erhalt des Entwurfs, noch zweimal die Möglichkeit Änderungswünsche einzubringen. Jede weitere Schleife wird zusätzlich berechnet (siehe unten).
Üben die Auftraggebenden ihre Nutzungsoption nicht aus, berechnet "42-Artworx" eine Unkostenpauschale, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Eine unentgeltliche Tätigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Insbesondere die Schaffung von Entwürfen etc. zählt nicht als Akquisationstätigkeit und ist vergütungspflichtig.
Vorschläge und Weisungen der Auftraggebenden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige eventuelle Mitwirkung haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann "42-Artworx" entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebotes hinausgehen, werden je Stunde mit 60,00 EUR netto abgerechnet.
Die Arbeitszeit wird in abrechenbaren Zeiteinheiten erfasst. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 15 Minuten. Honorare sind Nettobeträge, die in EUR zu entrichten sind.
Das Honorar ist in der Auftragsbestätigung angegeben und wird fällig, sobald die Auftraggebenden die Dienstleistung von "42-Artworx" verbindlich in Auftrag gegeben haben. Vor der Leistungs-erbringung sind, sofern nicht anders vereinbart, 30% des Auftragsvolumen fällig und nach der Fertigstellung die restlichen 70%.
5. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterungen
Kommt es auf Wunsch der Auftraggebenden zu Änderungen oder der Schaffung neuer oder weiterer Entwürfe und Fotos, zu Änderungen von Reinzeichnungen und Bilddateien sowie anderen Zusatzleistungen, so haben die Auftraggebenden diese, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von "42-Artworx" hinausgehen und keine notwendige Nebenleistung darstellen, gesondert zu vergüten.
Es gelten die Honorarsätze gemäß Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Fremdkosten
Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen (z.B. Scherenlift, Maler*innen, Gerüstbauer*innen etc.) die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit den Auftraggebenden abgerechnet.
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt "42-Artworx" nur aufgrund einer mit den Auftraggebenden getroffenen Vereinbarung vor. Soweit "42-Artworx" auf Veranlassung der Auftraggebenden Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellen die Auftraggebenden "42-Artworx" von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
Im Gegenzug tritt "42-Artworx" sämtliche Ansprüche aus einem solchen Vertragsverhältnis an die Auftraggebenden ab. Fremdkosten die "42-Artworx" auf Veranlassung der Auftraggebenden in eigenem Namen bezahlt haben, werden den Auftraggebenden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Fremdkosten sind sofort nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.
7. Stornierungsbedingungen
Bei Workshops:
Die im Voraus geplanten Graffitiworkshops werden im Falle einer Stornierung 2 Tage vor Workshopbeginn zu 100 % erstattet.
Bei Stornierungen von Workshops für Gruppen und Schulklassen fallen bis 7 Tage vor dem Workshop Beginn keine Stornokosten an. Zwischen 7 und 4 Tagen vor Beginn des Workshops fallen 50 % Stornokosten und bei 3 Tagen und weniger fallen 100 % Stornokosten an.
Bei Wand- und Objektgestaltungen:
Sobald ein Termin fest gebucht ist und ein Auftrag 24 Stunden vorher storniert wird, sind 80% des Auftragsvolumens fällig. Ab 48 Stunden vorher werden 70%, ab 72 Stunden vorher 60% und ab 5 bis 7 Tagen vorher 50 % fällig.
8. Pflichten des Kunden
Die Auftraggebenden sind verpflichtet, "42-Artworx" über alle für die Dienstleistungen relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Insbesondere sind die Auftraggebenden dazu verpflichtet, "42-Artworx" über den Umfang und die Art des gewünschten Auftrags sowie über den vorgesehenen Einsatzort zu informieren. Die QM Anzahl der zu bearbeitenden Fläche muss exakt angegeben werden.
9. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von "42-Artworx" nicht zu vertretenden, vorübergehenden oder unvorhersehbaren Leistungshindernis, wie z.B. Krankheit um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.
In Fällen höherer Gewalt ist "42-Artworx" von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall für höhere Gewalt gelten insbesondere widrige Wetterumstände, behördliche Maßnahmen, falschparkende Fahrzeuge und ähnliche Umstände, soweit sie von "42-Artworx" nicht zu vertreten sind.
10. Haftung/ Gewährleistung
Eine Haftung für die inhaltliche- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von 42-Artworx nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
Die Auftraggebenden übernehmen mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Bildes. Für formale und inhaltliche Fehler haftet "42-Artworx" nicht. Soweit "42-Artworx" auf Veranlassung der Auftraggebenden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet "42-Artworx" nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
"42-Artworx" überlassene Vorlagen (z.B. Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass die Auftraggebenden zur Verwendung berechtigt sind.
Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Werkes/ der Kaufsache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB).
Bei späteren Mängeln durch äußere Einflüsse oder einer mangelhaften Beschaffenheit des Untergrundes liegt die Haftung nicht bei "42-Artworx".
"42-Artworx" übernimmt keine Gewähr für das Gefallen des Resultats der durchgeführten Arbeiten. Bei Nichtgefallen ist das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Die Auftraggebenden haben die Möglichkeit, sich vor Auftragserteilung ein Bild von den Werken der Künstler*innen zu machen. 42-Artworx behält sich die künstlerische Freiheit vor, im Prozess Veränderungen vorzunehmen, wenn sie aus Sicht der Künstler*innen dem Gesamtwerk dienlich sind.
11. Copyright und Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken bei den Künstler*innen. Die Auftraggebenden erhalten lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Kunstwerken. Eine Weiterverbreitung, Veräußerung oder Veröffentlichung der Kunstwerke und Entwürfe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von "42-Artworx". Das Kunstwerk wird mit dem Logo von "42-Artworx" signiert.
An Entwürfen von "42-Artworx" werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Die Originale (Skizzen, Reinzeichnungen) sind nach angemessener Frist – spätestens aber drei Monate nach Abschluss/ Leistungserbringung – unbeschädigt an "42-Artworx" zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusendungen und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung der Auftraggebenden.
12. Referenzobjekte
Die Auftraggebenden stimmen zu, dass sämtliche Arbeiten von "42-Artworx" im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
13. Kennzeichnung
"42-Artworx" ist berechtigt, Quellenangaben und Impressums-Angaben (Name, Logo, Webadresse und E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.
14. Datenschutz
"42-Artworx" beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen und verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Auftraggebenden vertraulich zu behandeln.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggebenden und "42-Artworx" gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind die Auftraggebenden Verbraucher*innen, so gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von "42-Artworx", sofern die Auftraggebenden Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.